Fortbildungskonzept

                                                                                                                                                                                                                         logo 2014 klein

Bedeutung von Fortbildung 

 

Für die Schulentwicklung und für die Qualitätsentwicklung und -sicherung unserer Schule ist die Lehrerfortbildung von großer Bedeutung.
Sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lernen und Lehren, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen, neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, Wissen und Können den sich ändernden Erfordernissen schulischer Arbeit kontinuierlich anzupassen. Lebenslanges Lernen ist gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders wichtig.
Zur dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen kommt der Lehrerfortbildung eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule.
Das Kollegium der Thomas-Müntzer-Oberschule mit Grundschule verständigt sich auf die Grundsätze des Fortbildungskonzeptes, dass einer ständigen Evaluation unterliegt, auf deren Basis Inhalte des Konzeptes überarbeitet und aktualisiert werden.
Grundlagen
Die Grundlage für das Konzept sind das BbgSchulG §§ 67(3), 71(4), 85(2) Nr. 7, 87(3) und das Rundschreiben 12/08, dass jede Lehrkraft zur Fortbildung verpflichtet: „Die Lehrkräfte aktualisieren ständig ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und können auch in der unterrichtsfreien Zeit in angemessenem Umfang zu Fortbildungsmaßnahmen herangezogen werden.“

Ziele des Fortbildungskonzeptes


 Sensibilisierung des Kollegiums für lebenslanges Lernen
 Verbesserung der fachlichen Kompetenz aller Kolleginnen und Kollegen
 Sensibilisierung des Kollegiums für Innovationen der Unterrichtsinhalte und der –methoden
 Implementierung von Inklusion bzw. Gemeinsamen Unterricht
 Schaffung von Transparenz
Leitgedanke der Fortbildung
Der Fortbildungsbedarf ist eng mit der Entwicklung des Schulprogramm bzw. der Leitbilder der Schule verbunden. Darin eingebunden sind sowohl die individuelle, eigenverantwortliche Fortbildung der einzelnen Lehrkraft, als auch die Fortbildung für das gesamte Kollegium.

 

Grundsätze

1. Die Themen bzw. die Inhalte für die verbindlichen Fortbildungen für das gesamte Kollegium werden in der Konferenz der Lehrkräfte für ein Schuljahr festgelegt und beschlossen. Grundlagen hierfür bilden das Schulprogramm und die Leitbilder der Schule bzw. der Visitationsbericht.
2. Schulinterne Fortbildungen werden auf Grundlage der Jahresarbeitspläne der Fachkonferenzen sowie der Schwerpunktsetzung der Konferenz der Lehrkräfte in Verantwortung der Fachkonferenzleitung und der Schulleitung organisiert. Ziel soll es sein, mindestens eine Fortbildung pro Schuljahr und Fachkonferenz anzubieten.
3. Der persönliche Fortbildungsbedarf wird durch die Schulleitung im gemeinsamen Gespräch mit der Lehrkraft ermittelt. Grundlagen hierfür sind der Unterrichtseinsatz und die individuellen Interessen der Kollegin/ des Kollegen. Dabei übernimmt jede(r) Kollegin/ Kollege Eigenverantwortung für seine fachliche Fortbildung.
4. In Rücksprache mit den Fachkonferenzleiter(innen) werden die Bedarfe abgestimmt und Entsendungsbeschlüsse gefasst. Dabei werden die Bedingungen zur Schul- und Unterrichtsorganisation berücksichtigt.
5. Das Anmeldeverfahren obliegt der Kollegin/ dem Kollegen und sollte ca. vier Wochen im Voraus erfolgen.
6. Die Lehrkraft gibt zeitnah einen Bericht über die Fortbildungsinhalte in der jeweiligen zuständigen Fachkonferenz. Materialien werden allen interessierten Kolleginnen und Kollegen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
7. Nach jeder Fortbildung findet ein Gespräch mit der Schulleiterin statt, um zu planen, wie die Inhalte eines Lehrgangs dem Kollegium weiter vermittelt werden können. Dazu werden Thema und Teilnehmer(in) der Fortbildung in einer schulinternen Datenbank erfasst.
8. Die Nachweispflicht über erfolgte Fortbildungen liegt bei den Kolleginnen und Kollegen.
9. Zur Durchführung von SchiLF soll nach Möglichkeit der Montag als festgelegter Veranstaltungstag genutzt werden.
10. Neben den vom Ministerium angebotenen Möglichkeiten der Fortbildung werden ebenfalls die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen genutzt.
Konferenz der LK
 Festlegen von Schwerpunkten
Lehrkraft
 Feststellung von Bedarfen
 Antragstellung
Schulleitung
 Feststellung von Bedarfen
 Genehmigung der FoBi
Fachkonferenz
 Feststellung von Bedarfen
 Entsendungsbeschluss