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Maßnahmen

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Maßnahmen Schuler und Eltern/Lehrer

Was kann man machen, wenn man Opfer einer Cyber-Mobbing-Attacke oder eines Cyberstalkers ist?
Grundsätzlich gelten in Kommunikationsdiensten des Internet die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im „realen Leben“: Massive Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen sind strafbar, ebenso wie die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos oder Filmen. Es gibt Möglichkeiten, gegen die Attacken vorzugehen, allerdings ist hier schnelles Handeln gefragt, bevor sich Gerüchte oder diffamierende Fotos und Videos weiter verbreiten können. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011)


a) Hilfe holen

Beleidigende oder sogar bedrohliche E-Mails dürfen nicht toleriert werden. Kinder und Jugendliche sollten aber nicht direkt auf solche E-Mails oder SMS antworten, sondern Eltern und andere Vertrauenspersonen einbeziehen. Außerdem sollte auch die Schule informiert werden. Die Schule/Schulleitung muss nach Bekanntwerden eines Falls von Cyber-Mobbing sofort reagieren. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011, Uni-Oldenburg 2012 & Cyberbullying - Facts and Figures 2012)


b) Vorfall dokumentieren

Die Betroffenen sollten alle Informationen über die Täter und die Plattform, über die das Mobbing stattfindet notieren. Hilfreich sind Screenshots von beleidigenden Einträgen. Mails und Nachrichten mit diffamierenden Inhalten sollten gespeichert werden. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011, Cyberbullying - Facts and Figures 2012 & Uni-Oldenburg 2012)


c) Profil blockieren

Wenn der Täter mit seinem Opfer direkt in Kontakt tritt und seine Attacke über das Nachrichtensystem oder den Chat eines sozialen Netzwerkes führt und beleidigende Nachrichten versendet, kann das Opfer das Profil des Täters blockiert werden. Dies bedeutet, dass der Täter weder Zugriff auf die Informationen des Opfer-Profils erhält noch kann er dieses durch weitere Mobbing-Nachrichten belästigen. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011, Cyberbullying - Facts and Figures 2012 & Uni-Oldenburg 2012)

d) an den Betreiber wenden

Der Betreiber der Plattform sollte über die Vorfälle informiert werden, dass man gemobbt wurde. Man sollte ihm so viele Details wie möglich liefern. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, die Verunglimpfungen aus seinem Angebot zu löschen. Sollte er das nicht tun oder sollten Sie hier in einer anderen Form Hilfe benötigen, können Sie sich an eine Beschwerdehotline wenden. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011)
Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis des darin Gezeigten veröffentlicht werden, sollten immer wieder gelöscht werden. Die Löschung kann über den Netzwerk-Betreiber vorgenommen werden. Auch so genannte Fake-Profile (die andere im Namen des Betroffenen erstellt haben) können so ebenfalls aus dem Netzwerk entfernt werden. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011, Cyberbullying - Facts and Figures 2012 & Uni-Oldenburg 2012)


e) Gespräch suchen

Ein Großteil der Cyber-Mobbing-Vorfälle hat seine Wurzeln im Alltag der Jugendlichen – deshalb sind häufig die Täterinnen und Täter der Attacken bekannt, selbst wenn diese anonym agieren. Ist das der Fall, sollte man Gespräch mit deren Eltern suchen oder auch mit der Schule. Wird das Mobbing erst einmal thematisiert, hören die Attacken oftmals schon auf. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011 & Cyberbullying - Facts and Figures 2012)


f) Anzeige

In Fällen von massiven Beleidigungen und Drohungen und groben Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist eine Strafanzeige gegen den oder die Täter möglich. So kann beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden oder das Opfer kann sich auf § 238 StGB „Nachstellung“ berufen, welcher Stalking seit dem Frühjahr 2007 unter Strafe stellt. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vorfälle zuvor so gut wie möglich dokumentiert haben und an die Polizei weitergegeben. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011, Cyberbullying - Facts and Figures 2012 & Uni-Oldenburg 2012)

 

Zusammenfassend kann hier gesagt werden, dass bei den Gegenmaßnahmen insbesondere wichtig ist, dass Soziale Netzwerke Meldungen ernst nehmen und unverzüglich abarbeiten. Außerdem sollten Betroffene sich nicht scheuen professionelle Hilfe von der Polizei oder anderen Beratungsstellen anzunehmen. Dabei sollten sämtliche Aktivitäten des Täters dokumentiert werden, damit rechtliche Schritte gegen diesen eingeleitet werden können. (vgl. Uni-Oldenburg 2012)